Für den Erwerb und den Besitz von von Schusswaffen der Kategorie B (sowie der zugehörigen Munition) ist ein entsprechendes Dokument – z.B. eine Waffenbesitzkarte – notwendig. Details zum Antrag und den Voraussetzungen finden Sie hier:
Waffenbesitzkarte – Antrag (oesterreich.gv.at)
Der Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen kann z.B. durch den sogenannten “Waffenführerschein” erbracht werden. Unser Kollege Michael Hauk hält diese Trainings regelmäßig. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.
Zusätzlich benötigt man ein psychologisches Gutachten darüber, dass die Person nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist).
Es freut uns, dass wir Frau Mag. Elisabeth Poisinger kennengelernt haben. Sie ist Waffenpsychologin und seit 20 Jahren in der klinisch-psychologischen Diagnostik tätig. Zusätzlich ist sie selbst stolze Inhaberin einer Waffenbesitzkarte und Mitglied in einem Schützenverein. Sie freut sich, zukünftige Sportschütz:innen in ihrer Praxis zur waffenpsychologischen Begutachtung zu begrüßen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte ihre Homepage http://www.poisinger.at .